Deutsches Scheidungsrecht

Eine gravierende Zäsur im Leben: Die Scheidung

Wesentliche Aspekte bei einer Scheidung sind die Feststellung des Scheiterns der Ehe und ihre Auflösung, sowie die obligatorische Einhaltung formeller Voraussetzungen, wie beispielsweise das Trennungsjahr. Vom jeweiligen Fall abhängig sind - gegebenenfalls auch außergerichtlich - Klärungen in Punkto Versorgungsausgleich, des Unterhalts und die Vermögensauseinandersetzung. Hinzu kommen die Aufteilung des Hausrates, je nachdem, ob eine Gütertrennung vereinbart wurde oder nicht, die Einkommenssteuerveranlagung zur Zeit der Trennung sowie das Umgangsrecht und die elterliche Sorge in Bezug auf die Kindererziehung gemeinsamer Kinder.

Typische Scheidungsverfahren verlaufen erst einmal so, dass die Trennungsfolgen und die Scheidungsangelegenheiten, zum Beispiel in Bezug auf den Unterhalt und den Zugewinnausgleich, ohne das Familiengericht geregelt werden. Erst danach folgt das Verfahren vor Gericht.

Die Ehe gilt immer dann als gescheitert, wenn zwischen den Ehepartnern keine tiefe, innere Bindung mehr besteht. Nur in diesen Fällen kann das Familiengericht die Scheidung aussprechen. Es gilt dabei das so genannte "Zerrüttungsprinzip", nach dem eine Ehe dann gescheitert ist, wenn die Eheleute über ein Jahr getrennt leben und sie beide die Auffassung vertreten, dass ihre Ehe auch zukünftig keinen Sinn mehr hat. Es reicht jedoch völlig aus, wenn nur einer der Ehegatten dieses Empfinden hat, da kein Ehepartner gegen seinen Willen in einer Ehe "fest gehalten" werden kann. Daher ist es die Aufgabe des Gerichts, auszuloten, ob die Möglichkeit einer Versöhnung besteht. Lehnt ein Ehepartner diese Perspektive nachdrücklich ab, gilt die Scheidung als unumgänglich.

Mit folgenden Kosten müssen Sie in einem Scheidungsverfahren rechnen:

  • Gerichtsgebühren
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Gegebenenfalls Kosten für einen Sachverständigen