Umgangsrecht

im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes

Das Umgangsrecht ist ein Teil des elterlichen Sorgerechts und im Familienrecht verankert. Probleme bei der Ausgestaltung des Rechts auf die elterliche Sorge im Bezug auf das Umgangsrecht treten meist dann auf, wenn die Elternteile nicht verheiratet, getrennt leben oder geschieden sind. Auch bei Maßnahmen des Jugendamtes im Zuge der Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben treten oftmals Fragen im Bezug auf den Anspruch auf Umgang mit Kindern auf.

Umgang ist ein Begriff des Familienrechts und beschreibt den Umgang zwischen Kind und Elternteilen oder den Umgang zwischen Dritten und dem Kind. Letzteres wird vor allem dann interessant, wenn beispielsweise Pflegeeltern oder anderen Personen Teile des Sorgerechts der Eltern übertragen werden.

Das Umgangsrecht regelt besonders die Rechte von Elternteilen oder Dritten, mit dem Kind Umgang in einer vom Regelfall abweichenden Form zu haben. Zu einer solchen besonderen Form gehört beispielsweise ein begleiteter Umgang, der nur im Beisein oder unter Kontrolle von benannten Personen stattfinden kann. Ein begleiteter Umgang wird meist dann angeordnet, wenn der Anspruch auf Umgang mit Kindern aufrechterhalten werden soll, die betreffenden Elternteile jedoch ihre Fähigkeit zum adäquaten Umgang zwischen Kind und Elternteilen nicht nachgewiesen haben. Hier geht es vor allem um die Wahrung der Interessen des Kindes und um die Sicherung des Kindeswohls.

Wenn Probleme im Anspruch auf Umgang mit Kindern oder auf den Umgang zwischen Dritten und dem Kind abzusehen sind oder bereits auftreten, ist die Hilfe durch einen erfahrenen Familienanwalt empfehlenswert. Besonders dann, wenn Sorgerechtseinschränkungen im Bezug auf den Anspruch auf Umgang mit Kindern zu erwarten sind, kann ein Anwalt für Familienrecht eine wertvolle Unterstützung bei der Wahrung der unterschiedlichen Interessen sein.